Hast du Fragen zu deinem Einsatz oder zum Portal? Wir haben für dich das Wichtigste zusammengestellt.
Du tauchst in den Alltag einer Bauernfamilie ein und packst mit an, wo deine Hilfe gebraucht wird. Die Aufgaben sind so vielfältig wie das Leben auf dem Hof: Tiere versorgen, im Stall mithelfen, Kinder betreuen, im Haushalt unterstützen, den Garten pflegen, Obst und Gemüse ernten, handwerkliches Arbeiten, Heu ernten, Unkraut bekämpfen oder Hofprodukte herstellen – und noch vieles mehr.
Im Profil der Bauernfamilie erfährst du, in welchen Aufgabenbereichen du sie unterstützen kannst und wo deine Stärken gefragt sind.
Wenn du in der Schweiz wohnst, kannst du deinen Einsatz ab dem Jahr machen, in dem du 14 wirst.
Ausnahme: Für einen Einsatz in einer anderen Sprachregion musst du 16 Jahre alt sein (Jahrgang massgebend).
Du musst EU/EFTA Bürger:in und im Jahr des Einsatzes 16 Jahre alt sein.
Das bestimmst du selbst! Zwischen einer und acht Wochen ist alles möglich. Im Juli und August oder bei einem Einsatz in einer anderen Sprachregion beträgt die Mindestdauer zwei Wochen.
AgriViva Bauernhöfe gibt es in allen Sprachregionen, im Tal, in der Hügelzone oder in den Bergen.
Das ist je nach Wetter und Jahreszeit unterschiedlich. Deine Gastfamilie achtet auf deine Kompetenzen, Interessen und deine Fitness.
Die maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten für 14 bis 17-Jährige betragen 40 Stunden. Ab 18 Jahren gilt der kantonale Normarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Tätigkeiten (sofern Spezialvertrag vorhanden).
Ein AgriViva Einsatz bringt dir Einblick in eine neue Welt und ganz viel frische Luft, etwas Detox von Insta & Co und eine Pause von deinem Alltag.
Du siehst, wo deine Milch und die Kartoffeln herkommen oder wo die Kirschen wachsen. Du erfährst viel über die Produktion von Lebensmitteln, den schonenden Umgang mit den Ressourcen der Natur und welche Pflege für Pflanzen und Tiere notwendig ist. Und du lernst neue Leute kennen.
Den Tag an der frischen Luft verbringen, ungewohnte körperliche Arbeit und viele neue Eindrücke machen müde. Du wirst vielleicht sogar freiwillig früh schlafen gehen. Und wenn du magst, freut sich die Familie, wenn du abends mit ihnen plauderst oder am Wochenende gemeinsam etwas unternimmst. Nutze die Chance, deine Gastfamilie und ihr Leben näher kennenzulernen.
Als Dankeschön für deine Hilfe bekommst du ein Sackgeld, je nach Alter CHF 12-20 pro Arbeitstag. Deine Gastfamilie kommt für Verpflegung und Unterkunft auf.
Auf Wunsch bekommst du von AgrivViva ein Ticket zu Halbtaxkonditionen für die An- und Rückreise mit den ÖV (gilt nur für Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz).
Die Reservationsgebühr beträgt CHF 45 und ist zum Zeitpunkt der Reservation online zu bezahlen (Twint oder Kredikarte). Ohne vorgängige Zahlung kann der Platz nicht reserviert werden.
Die Gebühr ist einmalig und wird nicht rückerstattet. Die Gebühr beinhaltet einen Alternativvorschlag, sollte dein Wunschplatz nicht verfügbar sein.
Wenn du erst einmal reinschnuppern möchtest, kannst du dich mit deiner Mailadresse mit wenigen Klicks anmelden.
Sobald du deinen Wunsch-Einsatzplatz gefunden und reserviert hast, ist der Platz für andere nicht mehr verfügbar.
Die Reservation muss spätestes 5 Arbeitstage vor Einsatzbeginn bei AgriViva eingehen.
Die Vermittlungsstelle prüft die Reservation und führt ein persönliches Gespräch mit dir. Sofern von deiner Seite und der Gastfamilien die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bestätigung der Vermittlung.
Du musst dich innerhalb von 14 Tagen ab Bestätigung der Reservation telefonisch bei der zuständigen Vermittlungsstelle melden. Ansonsten verwirkt die Reservation und der Einsatzplatz wird wieder freigegeben. Die Reservationsgebühr wird nicht rückerstattet.
AgriViva gewährt keine Vermittlungsgarantie. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat AgriViva das Recht, eine Umplatzierung vorzunehmen oder eine Reservation zu annullieren.
Für einen Einsatz in einer anderen Sprachregion der Schweiz musst du im Jahr des Einsatzes 16 Jahre alt sein. Zudem musst du dich in der jeweiligen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) mindestens auf Niveau A2/B1 verständigen können.
Deine Sprachkenntnisse werden vorab per Telefongespräch verifiziert. Kontaktiere dafür die Vermittlungsstelle im Kanton der Bauernfamilie.
Für Jugendliche mit Status F, S oder B (mit Erbwerbstätigkeit) holt AgriViva eine Meldebestätigung beim zuständigen Amt ein. Hierfür benötigt AgriViva eine Vorlaufzeit von 14 Tagen. Bei kurzfristigen Reservationen ist die zuständige Vermittlungsstelle direkt zu kontaktieren.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche, welche freiwillig einen Einsatz durchführen möchten. Die Gastfamilien sind nicht pädagogisch geschult. Hier findest du Timeout Angebote.
AgriViva ist ein ausserschulisches Bildungsangebot in der Landwirtschaft. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig und wird von Bund, Kantonen, Verbänden und Stiftungen unterstützt.
Ein Einsatz ermöglicht jungen Menschen einen authentischen, praxisorientierten Einblick ins Leben und Arbeiten auf einem Betrieb.
Durch die aktive Mitarbeit auf dem Betrieb lernen die Jugendlichen Verantwortung zu übernehmen, im Einklang mit der Natur zu arbeiten und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und Lebensweise zu schätzen.
Ein Einsatz verbindet junge Menschen aus urbanen Regionen mit der ländlichen Schweiz und fördert so das gegenseitige Verständnis und den Dialog zwischen unterschiedlichen Lebensrealitäten.
Als Produzent:innen können Betriebe den direkten Austausch mit zukünftigen Konsument:innen und Stimmbürger:innen fördern und nutzen. Die jungen Menschen können sich ein eigenes Bild der einheimischen Landwirtschaft und ihrem Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln machen.
Ein Einsatz dauert eine bis max. acht Wochen, im Juli und August oder in einer anderen Sprachregion dauert ein Einsatz mindestens zwei Wochen.
Die meisten Jugendlichen sind Schüler:innen, die in der Freizeit eine sinnvolle Beschäftigung suchen und sich für die Landwirtschaft, die Natur und Tiere interessieren. Einige Schüler:innen absolvieren den Einsatz im Rahmen ihrer Ausbildung. Diese müssen sich ausführlich schriftlich zu ihrer Motivation für den Einsatz äussern.
Im Jahr des Einsatzes sind die Jugendlichen mindestens 14, maximal 24 Jahre alt.
Die Jugendlichen erhalten von der Gastfamilie ein altersabhängiges Sackgeld von CHF 12 – 20 / Tag plus Kost & Logis.
Für die Nutzung des Portals, Vermittlung und Begleitung des Einsatzes verrechnet AgriViva der Bauernfamilie eine Vermittlungsgebühr von ca. CHF 10 / Woche, maximal CHF 80 pro Einsatz.
Bei der Zuweisung der Aufgaben ist auf das Interesse, die vorhandenen Kompetenzen und die körperliche Fitness Rücksicht zu nehmen. Unter 15 Jährigen dürfen von Gesetztes wegen nur körperlich leichte Arbeiten zugewiesen werden.
Die Kinder und Jugendlichen unterstützen bei verschiedenen Aufgaben, sei es im Haushalt, bei der Kinderbetreuung, bei der Herstellung von Produkten für das Hoflädeli oder die Direktvermarktung, im Stall bei der Pflege der Tiere oder auf dem Feld.
Es gilt zu berücksichtigen, dass viele Jugendliche aus städtischen Gebieten noch keinerlei Erfahrungen mit landwirtschaftlichen Arbeiten haben und die Arbeitsschritte und Erläuterung von Gefahren zuerst erklärt werden müssen.
Das Gesetz sieht maximale wöchentliche Arbeitszeiten von 40 Stunden für 14 bis 17-Jährige vor.
Ab 18 Jahren gilt der kantonale Normarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Tätigkeiten (sofern ein Spezialvertrag vorhanden ist).
Einsatzangebote, die auf dem Vermittlungsportal publiziert sind, sind verbindlich. Solange jedoch keine Reservation getätigt ist, kann der Einsatzplatz online gelöscht werden. Oder ihr informiert eure Vermittlungsstelle telefonisch. In ausserordentlichen, unvorhersehbaren Fällen sind vermittelte Einsätze in Rücksprache mit der zuständigen Vermittlungsstelle annullierbar.
Ein AgriViva-Einsatz ist ein Arbeitsverhältnis. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Aushilfen auf dem Betrieb. Für spezifische Fragen ist die Versicherungsberatung zu kontaktieren.
Es benötigt zuerst eine Registration im AgriViva Portal. Anschliessend prüft die zuständige Vermittlungsstelle die Angaben, holt Referenzen ein und besucht den Betrieb. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Login freigeschaltet und der Einsatzplatz kann Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden.
Grundvoraussetzung ist die Produktion von Lebensmitteln zum Verkauf. Der Betrieb muss ausreichend manuelle und sinnvolle Aufgaben haben für Jugendliche, Kost und Logis (eigenes Zimmer) bereitstellen und Zeit für die Begleitung der Jugendlichen haben. Die Anwesenheit einer Ansprechperson vor Ort ist zwingend. Zudem sind Offenheit, Geduld und Interesse am Austausch mit jungen Menschen wichtig. Siehe Teilnahmebedingungen AgriViva.
AgriViva ist ein ausserschulisches Bildungsangebot für nachhaltige Entwicklung. Der gemeinnützige Verein ist unabhängig und wird von Bund, Kantonen, Verbänden und Stiftungen unterstützt.
Ja, auf Vereinbarung stellt AgriViva ein Kontingent an Plätzen für einen bestimmten Zeitraum sicher.
AgriViva und die Schule definieren einen Reservationszeitraum in welchem die Schüler:innen ihren Wunschplatz selbst auf dem AgriViva-Portal suchen und reservieren. AgriViva stellt ausreichend Angebote sicher, welche nur für die Schüler:innen der betreffenden Schule sichtbar sind. Nach der Vermittlung aller Schüler:innen erstellt AgriViva eine Übersicht der vergebenen Praktikumsplätze.
Eine Reservationsgebühr von CHF 45 pro Platz ist bei der Reservation fällig. Die Gebühr wird nicht rückerstattet.
AgriViva ermöglicht jungen Menschen einen authentischen und praxisorientierten Einblick ins Leben und Arbeiten auf einem Bauernhof.
AgriViva fördert die Naturverbundenheit und Verantwortung. Durch die aktive Mitarbeit auf dem Bauernhof lernen die Schüler:innen Verantwortung zu übernehmen, im Einklang mit der Natur zu arbeiten, die regionale Lebensmittelproduktion und das Leben auf dem Land zu schätzen.
AgriViva baut Brücken zwischen Stadt und Land. AgriViva verbindet junge Menschen aus urbanen Regionen mit der ländlichen Schweiz. Sie fördert das gegenseitige Verständnis und den Dialog zwischen unterschiedlichen Lebensrealitäten.
AgriViva bringt Produzent:innen und Konsument:innen und zukünftige Stimmbürger:innen zusammen. Die jungen Konsument:innen und Stimmbürger:innen können sich ein eigenes Bild der einheimischen Landwirtschaft machen und ihren Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln leisten.
AgriViva ist bei der Wahl des Praktikumsplatzes Bindeglied zwischen Schüler:innen und den Gastfamilien. Auf Basis eines persönlichen Telefongesprächs, des Profils und der Motivation der Schüler:innen verifiziert AgriViva das Matching mit dem gewünschten Einsatzplatz. AgriViva klärt insbesondere gesundheitliche Aspekte und besondere Ernährungsbedürfnisse ab. Passt alles, vermittelt AgriViva den Platz. Passt er nicht, unterbreitet AgriViva den Schüler:innen eine Alternative. Eine Vermittlungsgarantie gibt es nicht. Während des Praktikums steht AgriVia für Fragen von Schüler:innen, Lehrpersonen, Eltern und Bauernfamilien zur Verfügung. Für dringende Fälle ist AgriViva über eine Notfallnummer sieben Tage die Woche erreichbar – auch abends.
Das Erkennen des Sinns und Zwecks des Praktikums und die Freiwilligkeit des Einsatzes sind entscheidend für die Motivation und damit auch für ein gutes Erlebnis für alle Beteiligten. Wir empfehlen den Schüler:innen Wahlfreiheit bezüglich des Umfeldes des Praktikums einzuräumen. Zudem sind Einführungen und Begleitung der Schule bei der Wahl und Durchführung des Praktikums sehr förderlich für gute Erfahrungen und Lernfortschritte.
Die Schüler:innen müssen bei der Reservation zwingend spezifische Motivationsfragen beantworten. Stellt AgriViva ungenügende Motivation fest, kann sie eine Reservation ablehnen. In einem solchen Fall werden die Gebühren rückerstattet.
Die zuständige Lehrperson bereitet die Schüler:innen auf das Praktikum vor und ist für AgriViva Kontaktperson vor und während des Einsatzes. Sollte es zu Problemen kommen, sprechen sich Lehrperson/Eltern und AgriViva ab.
Ein AgriViva-Praktikum in einer anderen Sprachregion ist möglich, aber es ist kein Sprachaufenthalt. Die Schüler:innen müssen mindesten das Niveau A2/B1 in der Sprache des Einsatzortes mitbringen. Es ist unerlässlich, dass die Schüler:innen die Anweisungen der Bauernfamilie verstehen und kommunizieren können, wenn etwas für sie nicht stimmt.